Heizkostenzuschuss

Ihre Anträge müssen bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Gemeindeamt eingelangt sein. Entsprechende Anträge liegen am Gemeindeamt der Marktgemeinde Warth auf.

Für weitere Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Personen im Gemeindeamt.

Zuständig

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