Am 02.04.2025 meldete Ungarn zwei weitere MKS-Fälle. Österreich ist hier nicht von einer Überwachungszone betroffen.
Sowohl der MKS-Fall in der Slowakei vom 31.3.2025 als auch der MKS-Fall in Ungarn vom 26.3.2025 liegt in unmittelbarer Grenznähe, deshalb reichen diese beiden (gemäß EU Recht einzurichtenden) Überwachungszonen auf österreichisches Staatsgebiet.
Die weitere Sperrzone, die als vorbeugende Maßnahme am 26.3.2025 in einigen grenznahen Gemeinden in Österreich eingerichtet wurde, muss aufgrund der neuen Fälle nicht angepasst werden.
Innerhalb der in Österreich eingerichteten Zonen sind ergänzende Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten. Österreich setzt umfangreiche Sofortmaßnahmen in Kraft um eine Einschleppung zu verhindern und eine Früherkennung zu gewährleisten.
Das BMASGPK ersucht alle Halter:innen empfänglicher Tierarten auch außerhalb der Zonen weiterhin eindringlich darum, penibel auf allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen zu achten (saubere Stallkleidung, Quarantäne, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen verhindern, etc.) und diese aufgrund der angespannten Lage in unseren Nachbarländern zu erhöhen!
In Österreich ist bisher kein MKS Fall aufgetreten. Für Menschen sowie andere Tiere als Klauentiere stellt das Virus keine Gefahr dar!
Hier finden Sie weitere Informationen:
Bundesministerium Gesundheit u.a. (Kommunikationsplattform)
Landwirtschaftskammer NÖ
Fragen und Antworten zur Maul- und Klauenseuche