Informationen zur Nationalratswahl 29. September 2024

Wahl

Sehr geehrte Wahlberechtige der Marktgemeinde Warth!

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Nationalratswahl 2024.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Ihre Bürgermeisterin 

Michaela Walla


Alle Informationen zur Nationalratswahl 2024


Öffnungszeiten unserer Wahllokale:

Wahlsprengel 1  Warth         07:00 - 14:00

Wahlsprengel 2 Kirchau       07:30 - 12:00

Wahlsprengel 3 Haßbach     07:30 - 12:00


Hier können Sie Ihre Wahlkarte ONLINE beantragen: Online Wahlkartenantrag


Wahlkarteninformation:

NATIONALRATSWAHL Sonntag, 29. September 2024

 

Am 29. September wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie, für die Gemeinde und für die Wahlbehörden.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb wurde Ihnen im August eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ zugestellt. 

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29. September ins Wahllokal mit. 

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. 

Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at, bzw. auf unserer Homepage gibt es eine Verlinkung dieser Seite, Ihre Wahlkarte beantragen.

UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! 

Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 25. September 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr möglich.

Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem Gemeindebediensteten übergeben.

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss bis spätestens 29. September 2024, 

17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.

 

28.08.2024 10:57

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