Umweltförderung

Nach schriftlichem Antrag mit Vorlage der bezahlten Rechnungen und Bestätigung der ausführenden Firma, kann die Zuerkennung der Förderung in der Höhe von € 250,-- (ab 1.1.2021) erfolgen.
 
Diese Förderung betrifft: Errichtung einer Photovoltaikanlage, Solaranlage, Wärmepumpe, Erdwärmeheizung, Pelletsheizung, Hackschnitzelheizung, Holzvergaserheizung

Ansuchen Umweltförderung

Umweltförderung (15 KB) - .DOCX

Zuständig

Zuständigkeiten

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